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Herzlich willkommen auf dem Platz des Vereins Hund und Mensch Steinenbronn e. V.
Wie in jeder Gemeinschaft muss es auch hier bei uns bestimmte Regeln geben, um möglichst jedem Einzelnen einen gefahrlosen und harmonischen Aufenthalt auf unserem Gelände zu ermöglichen.

  1. Für alle Hunde, die auf dem Gelände geführt werden, ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung erforderlich. Jeder Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Hund dauerhaft über einen ausreichenden Impfschutz verfügt. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen.
  2. Der Hund darf keine ansteckenden Krankheiten haben und keinen Parasitenbefall wie Flöhe oder Läuse.
  3. Das Tragen von Stachel — oder Korallenhalsbändern, sowie das Mitbringen und Tragen von Elektroreizgeräten (Tele-Tact) oder andere tierschutz-rechtlich bedenkliche Hilfsmittel sind auf dem Hundeplatz strengstens verboten.  TierSchG §3, Abs. 5 und 11.
  4. Läufige Hündinnen dürfen das Übungsgelände nur nach vorheriger Absprache mit dem Übungsleiter betreten.
  5. Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor dem Betreten des Übungsplatzes ausreichend Gelegenheit hatten sich zu lösen. Sollte Ihr Hund doch einmal auf dem Übungsplatz sein großes Geschäft verrichten, so ist jeder Hundehalter verpflichtet, die Verunreinigung umgehend zu beseitigen und in den dafür vorhergesehenen Behälter zu entsorgen.
  6. Grundsätzlich sind alle Hunde an der Leine zu führen. Die Möglichkeit die Hunde frei laufen zu lassen ist eine Besonderheit des Vereins. Die Entscheidung darüber liegt beim Übungsleiter. Jeder Hundehalter ist jedoch verpflichtet, seinen Hund unter ständiger Kontrolle zu halten und haftet für eventuelle Sach- und Personenschäden.
  7. Um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist den Anordnungen der Ausbildungs- und Übungsleiter Folge zu leisten. Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadt- oder Ausbildungsgängen außerhalb des Platzes.
  8. Die Einrichtungen und Geräte des Vereins stehen allen Teilnehmern während des  Übungsbetriebes zur Verfügung. Über die sinngemäße und richtige Benutzung entscheiden die Übungsleiter. Ohne Übungsleiter oder einen seiner Beauftragten ist das Arbeiten mit den Geräten aus versicherungstechnischen Gründen untersagt. Nach Beendigung der Übungen sind die Übungsleiter für das Aufräumen der Geräte verantwortlich.
  9. Die Agility-Geräte sind nur für Hunde bestimmt — sie dürfen nicht zweckentfremdet (z.B. als Turngeräte für Kinder) werden.
  10. Mit Aufnahme in den Verein erkennt jedes Mitglied diese Platzordnung an. Dies gilt auch für Besucher während des Platzaufenthaltes. Bei Verstößen gegen die Platzordnung behält sich die Vorstandschaft angemessene Maßnahmen vor.
  11. Eltern haften für Ihre Kinder
  12. folgende Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind auf unserem Hundeplatz nicht zugelassen:
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Vierbeiner erfolgreiche, gesellige und erholsame Stunden in unserem Verein. Ein offenes Miteinander ist uns wichtig. Sollte einmal etwas nicht so laufen wie Sie es sich vorstellen — sprechen Sie uns bitte darauf an.

Ihre Vorstandschaft und das Übungsleiterteam