Die Vereinssatzung des Hund und Mensch Steinenbronn e.V. können Sie hier als PDF herunterladen.
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Die Satzung soll an der Mitgliederversammlung 2011 wie folgt geändert werden: (Änderungen blau markiert)
§ 13 Vereinsorgane
(1) Die Organe des Vereins sind:
a) Der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung
c) Der Beirat
§ 14 Der Vorstand
(13) Der Vorstand kann für bestimmte Sachaufgaben Kommissionen einsetzen. Die Kommissionen haben beratende Funktionen. Kommissionsvorsitzende oder Kommissionsmitglieder können bei der Beratung der Organe zugezogen werden. Die Tätigkeit der Kommissionen regelt die Geschäftsordnung des Vereins.
§ 16 Der Beirat besteht aus:
a) dem/der Obmann -frau für Basisausbildung
b) dem/der Obmann -frau für Hundesport
c) dem/der Obmann -frau für die Vereinsjugend
(1) Der Beirat ist kein Vertretungs- bzw. Beschlussorgan im Sinne der §§ 26 und 28 BGB.
(2) Er führt die nach der Geschäftsordnung ihm zufallenden Geschäfte und erteilt die für den internen Vereinsbetrieb notwendigen Anweisungen.
(3) Der Beirat wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt,
(4) Die Wiederwahl ist zulässig.
(5) Die Amtsdauer des Beirats beginnt mit der Beendigung der Wahlhandlung und dauert bis zur vollzogenen nächsten Wahl.
(6) Scheidet ein Beiratsmitglied während der Amtsperiode aus, kann vom Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer beauftragt werden.
(7) Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Aufwendungsersatz und eine angemessene Vergütung werden gewährt.