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Arbeitsstundenordnung

Jedes aktive Mitglied hat zwischen dem vollendeten 16. und 70. Lebensjahr die Verpflichtung zur Ableistung von drei Arbeitsstunden je Kalenderjahr. Ausgenommen davon sind Trainer, sowie Funktionsträger des Vereins (Vorstand, Amtsblattschreiber, Platzwart). Ebenso sind die Teilnehmer der Welpengruppe vorerst ausgenommen.

 

Über Arbeitsdienst-Termine wird per E-Mail und hier auf der Homepage informiert. Pro Arbeitsdienst gibt es eine Helferliste, in der man sich direkt für den Arbeitsdienst verbindlich eintragen kann. Nachträgliche Änderungen können nicht selbst vorgenommen werden, sondern müssen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kommuniziert werden.

 

Folgende Regelungen bestehen für die Ableistung von Arbeitsstunden:

  • Jedes Mitglied muss sich selbst (rechtzeitig) um die Ableistung des Arbeitsdienstes kümmern
  • Über 3 Stunden hinausgehende Arbeitsleistung werden nicht in das nächste Jahr übertragen
  • Nicht abgeleistete Stunden werden mit 20,00 Euro/Std. am Jahresende in Rechnung gestellt
  • Bei Zahlungsverweigerung droht der Ausschluss aus dem Verein.

 

Folgende Arbeitsstunden sind möglich:

  • Mitarbeit bei Turnieren und Sportveranstaltungen
  • Mitarbeit beim Dorffest
  • Mitarbeit beim Weihnachtsmarkt
  • Mitarbeit bei der Platzpflege
  • Sachspenden (Kuchen, Kaffe, etc.)
  • Besuchshundegruppe im Altenheim Steinenbronn

 

Die Anrechnung weiterer Sachspenden kann beim Vorstand beantragt werden.

 

Der Vorstand